In Deutschland gründen — auch ohne deutschen Pass
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Ein Missverständnis, das mir immer wieder begegnet:
„Ich kann in Deutschland nicht gründen — ich bin nicht deutsch.“
Das stimmt so nicht.
In Deutschland gründen heißt nicht: deutscher Pass erforderlich.
→ EU-Bürger*:innen können hier gründen — ohne zusätzliche Genehmigung.
→ Nicht-EU-Bürger*:innen können gründen, wenn Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis es zulassen.
→ Viele Fördermittel — inkl. AVGS — hängen NICHT an der Staatsangehörigkeit, sondern an Ihrer Meldung und Ihrem Status in Deutschland.
→ Ein deutscher Abschluss ist KEINE Voraussetzung. Markterfahrung und ein tragfähiges Konzept zählen.
Wenn Sie als Migrant*:in, Expat oder international Tätige*:r in Deutschland gegründet haben — oder gründen wollen — Sie sind ausdrücklich willkommen in der Sprechstunde.
Genau dafür ist sie da: erst orientieren, dann entscheiden.
Nächster Termin: 02. November 2026
oder
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