In Deutschland gründen — auch ohne deutschen Pass

Ein Missverständnis, das mir immer wieder begegnet:

„Ich kann in Deutschland nicht gründen — ich bin nicht deutsch.“

Das stimmt so nicht.

In Deutschland gründen heißt nicht: deutscher Pass erforderlich.

→ EU-Bürger*:innen können hier gründen — ohne zusätzliche Genehmigung.
→ Nicht-EU-Bürger*:innen können gründen, wenn Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis es zulassen.
→ Viele Fördermittel — inkl. AVGS — hängen NICHT an der Staatsangehörigkeit, sondern an Ihrer Meldung und Ihrem Status in Deutschland.
→ Ein deutscher Abschluss ist KEINE Voraussetzung. Markterfahrung und ein tragfähiges Konzept zählen.

Wenn Sie als Migrant*:in, Expat oder international Tätige*:r in Deutschland gegründet haben — oder gründen wollen — Sie sind ausdrücklich willkommen in der Sprechstunde.

Genau dafür ist sie da: erst orientieren, dann entscheiden.

Nächster Termin: 02. November 2026

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